Prüfungsdienstleistungen

Ein zuverlässiges, unabhängiges und schweizerischem Recht entsprechendes Audit

 

Die Rechnungsprüfung ist eine gesetzliche Anforderung für viele Unternehmen in der Schweiz. Ob ordentlich, eingeschränkt oder freiwillig, sie zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit der Finanzberichte und die Transparenz der Unternehmensführung zu gewährleisten. Sie ist auch ein Vertrauensbeweis für Investoren, Geschäftspartner und Behörden.

Hevea Invest bietet Audit-Dienstleistungen an, die in völliger Unabhängigkeit und unter Einhaltung des Obligationenrechts (OR) und der Standards der Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt werden.

Unsere Audit-Dienstleistungen

Eingeschränkte Revision (Art. 727a OR)

Eingeschränkte Überprüfung und Bericht für KMU.

Ordentliche Revision (Art. 727 OR)

Umfassende Prüfung und Prozesskontrolle für Großunternehmen.

Freiwillige Prüfung

Auditvertrag, der an spezifische Bedürfnisse angepasst ist.

Andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung

Sonderprüfung für Umstrukturierungs- oder Kapitalmaßnahmen.

Nos principes

Totale Unabhängigkeit unseres Revisionsorgans

Strikte Anwendung der Berufsstandards (NAS, IFAC, FAR)

Vertraulichkeit und einwandfreie Ethik

Transparenz der Schlussfolgerungen und klare Berichte

Für wen?

Aktiengesellschaften (AG)

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Stiftungen, Vereine und Genossenschaften

Unternehmensgruppen oder Holdings

Startups und wachstumsstarke Unternehmen auf der Suche nach Finanzierung

Profitieren Sie von der Unterstützung echter Experten an Ihrer Seite.

Ein Audit mit Hevea Invest durchzuführen bedeutet, von einer strengen Beherrschung der Schweizer Normen und einer zuverlässigen Analyse zu profitieren, um Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten.

Fragen - Antworten

Ja, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt: Bilanzsumme über CHF 20 Millionen, Umsatz über CHF 40 Millionen, durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 250. Andernfalls ist grundsätzlich eine eingeschränkte Revision erforderlich, es sei denn, die Option des Opting-out wird formell beschlossen.

Ja, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt: Bilanzsumme über CHF 20 Millionen, Umsatz über CHF 40 Millionen, durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 250. Andernfalls ist grundsätzlich eine eingeschränkte Revision obligatorisch, es sei denn, die Option des Opting-out wird formell beschlossen.

Die ordentliche Prüfung beinhaltet eine gründliche Analyse, einschließlich interner Kontrollen, während die eingeschränkte Revision auf analytischen Verfahren und Interviews basiert. Sie ist kostengünstiger und weniger aufdringlich, aber nur für KMU zugelassen.

Es handelt sich um eine Befreiung von der Prüfung, die möglich ist, wenn das Unternehmen weniger als 10 Vollzeitarbeitsplätze hat und alle Gesellschafter zustimmen. Diese Entscheidung muss schriftlich festgehalten und im Handelsregister eingetragen werden.

Nur Personen oder Unternehmen, die als zugelassene Revisionsexperten oder zugelassene Revisionsstellen bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eingetragen sind, dürfen diese Tätigkeit ausüben.

Die Buchhaltungsunterlagen müssen zum Abschluss des Geschäftsjahres übermittelt werden, in der Regel zwischen Januar und März. Bei spezifischen Bedürfnissen kann eine vorzeitige Prüfung geplant werden.

Stärken Sie die Zuverlässigkeit Ihrer Konten mit einem professionellen und unabhängigen Audit.