In der Schweiz ist jede juristische Person (GmbH, AG, Stiftung, Verein, Zweigniederlassung usw.) verpflichtet, jährlich eine Gewinn- und Kapitalsteuererklärung einzureichen. Diese gesetzliche Verpflichtung erfordert ein perfektes Verständnis der bundesstaatlichen, kantonalen und kommunalen Steuervorschriften sowie eine einwandfreie Buchhaltungsdokumentation.
Hevea Invest unterstützt Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärungen, wobei auf die Einhaltung der Vorschriften, die Kohärenz der Buchhaltungsdaten und die Optimierung Ihrer Situation im gesetzlichen Rahmen geachtet wird.
Umfassende Steuererklärung und -vorbereitung.
Steueroptimierung und Ergebnisverwaltung.
Verwaltung der Besteuerung von Einkünften und Beteiligungen.
Verwaltungstechnische Nachverfolgung und Vertretung bei den Steuerbehörden.
Perfekte Beherrschung der kantonalen Steuerpraktiken (einschließlich bei Sitz in mehreren Kantonen)
Buchhalterische und steuerliche Integration für mehr Kohärenz
Individuelle Betreuung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleistet
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von der Vorbereitung bis zur Vertretung bei den Behörden, um Konformität, Gelassenheit und finanzielle Leistung sicherzustellen.
Ja, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100’000.– übersteigt oder wenn Sie von einer besseren kommerziellen Sichtbarkeit profitieren möchten.
Die Frist variiert je nach Kanton, liegt jedoch in der Regel zwischen dem 31. März und dem 30. Juni nach Abschluss des Geschäftsjahres. Verlängerungen können beantragt werden. Wir kümmern uns um die Überwachung der Fristen.
Die Frist variiert je nach Kanton, liegt jedoch in der Regel zwischen dem 31. März und dem 30. Juni nach Abschluss des Geschäftsjahres. Verlängerungen können beantragt werden. Wir kümmern uns um die Überwachung der Fristen.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Anhangsangaben, die Kontoauszüge, die Abschreibungsliste, die Darlehens- oder Mietverträge, die Nachweise für außergewöhnliche Ausgaben usw.
Ja. Auch im Falle eines Verlustes ist die Steuererklärung obligatorisch. Der Verlust kann auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen und zur Reduzierung der späteren Steuerlast genutzt werden.
Ja. Es gibt viele legale Optimierungsmechanismen (Rückstellungen, Abschreibungen, Steuerabzüge usw.). Unsere Kanzlei berät Sie transparent und gesetzeskonform.
Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung der Dokumente, der Kommunikation mit den Steuerbehörden und der Verwaltung von Berichtigungen. Unser Ziel: Risiken minimieren und Ihre Interessen verteidigen.