Der Zweck des Unternehmens (oder Unternehmensgegenstand) ist eine wesentliche statutarische Angabe, die den Rahmen definiert, in dem das Unternehmen seine Aktivitäten ausüben kann. Wenn ein Unternehmen seine Dienstleistungen diversifizieren, sich strategisch neu positionieren oder eine Tätigkeit aufgeben möchte, muss der in den Statuten eingetragene Zweck geändert werden.
Diese Änderung muss durch eine formelle Entscheidung erfolgen und im Handelsregister eingetragen werden. Sie erfordert außerdem eine Änderung der Statuten und eine notarielle Beglaubigung. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und sorgen für ein Verfahren, das den gesetzlichen Anforderungen der Schweiz entspricht.
✓ Erweiterung oder Diversifizierung der Geschäftstätigkeiten
✓ Strategische Neuausrichtung oder Wechsel des Sektors
✓ Klarstellung oder Neufassung des bestehenden Ziels
✓ Einhaltung der behördlichen Anforderungen
Analyse des satzungsgemäßen Zwecks, Validierung der neuen Tätigkeit und Beratung zu steuerlichen und regulatorischen Auswirkungen.
Erstellung des neuen satzungsmäßigen Zwecks, Protokoll, Aktualisierung der Satzung und Meldung an das Handelsregister.
Notarielle Beglaubigung, Einreichung der Änderung und Veröffentlichung im SHAB.
Der Zweck des Unternehmens muss zwingend in den Statuten aufgeführt werden (Art. 626 OR für die AG, Art. 776 OR für die GmbH)
Jede Änderung erfordert eine statutarische Änderung und eine notarielle Beglaubigung
Der Zweck muss klar, rechtmäßig und präzise formuliert sein
Ändern Sie das Ziel Ihres Unternehmens sicher. Unser Team führt Sie durch jeden Schritt, um eine konforme Formulierung, gut verwaltete Formalitäten und eine fehlerfreie Registrierung zu gewährleisten.
Wenn Sie eine neue Tätigkeit entwickeln, die nicht im satzungsmäßigen Zweck enthalten ist, ist es zwingend erforderlich, diesen zu ändern, um mit dem Gesellschaftsrecht konform zu bleiben und Ihre Geschäfte rechtlich abzusichern.
Wenn Sie eine neue Tätigkeit entwickeln, die nicht im satzungsmäßigen Zweck enthalten ist, ist es zwingend erforderlich, diesen zu ändern, um mit dem Gesellschaftsrecht konform zu bleiben und Ihre Geschäfte rechtlich abzusichern.
Das Ziel kann allgemein formuliert werden, muss jedoch ausreichend klar und rechtmäßig bleiben. Eine zu vage Formulierung kann vom Handelsregister abgelehnt werden.
Ja. Jede Änderung der Satzung, einschließlich des Zwecks, muss von einem Notar beglaubigt werden.
Ja. Die Änderung des Zwecks wird nach ihrer Eintragung im Handelsregister im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zwischen 7 und 10 Werktagen, abhängig von der Reaktionsfähigkeit der Unterzeichner und des zuständigen Handelsregisters.