Ändern Sie den Namen Ihres Unternehmens

Geben Sie Ihrem Unternehmen eine neue Identität mit rechtlicher Sicherheit

 

Die Änderung der Firmenbezeichnung oder des Namens eines Unternehmens ist eine wichtige strategische Entscheidung. Sie kann eine Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit, eine Neupositionierung der Marke oder den Wunsch nach Modernisierung widerspiegeln. Diese Änderung unterliegt strengen Regeln und muss durch eine Satzungsänderung formalisiert werden, mit obligatorischer Eintragung im Handelsregister.

Wir begleiten Sie in allen juristischen, redaktionellen und administrativen Schritten dieses Übergangs und sorgen für die Einhaltung des Obligationenrechts und der kantonalen Anforderungen.

Tarif

490 .-
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Vorteile des Einzelunternehmens

✓  Schnelle und kostengünstige Gründung

✓  Kein Mindestkapital erforderlich

✓  Vereinfachte Verwaltungsführung

 Direkte Besteuerung des Einkommens des Betreibers

✓  Volle Unabhängigkeit in der Verwaltung

Unsere Begleitung

Juristische Analyse und Verfügbarkeit des Namens

Überprüfung des Namens auf ZEFIX, rechtliche Konformität und Beratung zum Markenschutz.

Erstellung von Dokumenten

Erstellung des Protokolls, Aktualisierung der Satzung und Anmeldung beim Handelsregister.

Einreichung und administrative Nachverfolgung

Domicilierung mit administrativer Verwaltung, Buchhaltung und vereinfachter Rechnungsstellung.

Gesetzliche Anforderungen

Der neue Name muss den schweizerischen Regeln bezüglich Firmennamen (Art. 944 ff. OR) entsprechen

Er muss unterscheidungskräftig, nicht irreführend und verfügbar sein

Die Änderung erfordert eine Überarbeitung der Statuten und eine notarielle Beglaubigung

Die Verbindlichkeit tritt nach Eintragung im Handelsregister in Kraft

Zu berücksichtigende Konsequenzen

Aktualisierung von Verträgen, Marketingmaterialien, Korrespondenz, Website usw.

Obligatorische Benachrichtigung an Geschäftspartner, Banken und Versicherungen

Wenn der Name auch eine Marke ist, wird empfohlen, ihn über das IPI zu schützen

Vertrauen Sie Ihre Angelegenheit unseren Spezialisten an.

Den Namen Ihres Unternehmens mit Hevea Invest zu ändern, bedeutet, von einer zuverlässigen Begleitung, einer perfekten Beherrschung der schweizerischen gesetzlichen Anforderungen und einer vereinfachten Verwaltung in jeder Phase zu profitieren.

Fragen - Antworten

Ja, aber er muss die gesetzlichen Kriterien erfüllen: Der Name muss unterscheidungskräftig, nicht irreführend, den offiziellen Schweizer Sprachen entsprechend und verfügbar sein. Er darf keine bereits geschützten Marken oder Namen verletzen.

Ja, aber es muss die gesetzlichen Kriterien erfüllen: Der Name muss unterscheidungskräftig, nicht irreführend, den offiziellen Schweizer Sprachen entsprechend und verfügbar sein. Er darf keine bereits geschützten Marken oder Namen verletzen.

Ja. Der Name des Unternehmens muss zwingend in der Satzung stehen. Eine Änderung erfordert daher eine formelle Entscheidung des zuständigen Organs und eine notarielle Beglaubigung.

Ja, denn jede Änderung der Satzung muss beglaubigt werden. Wir koordinieren dies mit einem Partnernotar oder einem Notar Ihrer Wahl.

Im Durchschnitt kann die Änderung innerhalb von 7 bis 10 Werktagen nach Unterzeichnung der Dokumente und deren Eintragung im Handelsregister abgeschlossen werden.

Ja. Alle Ihre juristischen Dokumente, Rechnungen, die Website, Verträge und andere Geschäftsmaterialien müssen ab der offiziellen Veröffentlichung den neuen Firmennamen widerspiegeln.

Sie haben uns vertraut

„Ich fürchtete die Schritte beim Register, aber alles wurde effizient erledigt. Präzise Dokumente und eingehaltene Fristen.“
Benoît T.
„Nichts zu beanstanden. Das Verfahren wurde gut erklärt, die Dokumente waren in Ordnung, und der neue Name wurde in wenigen Tagen registriert.“
Hugo M.
„Der Name unseres Unternehmens passte nicht mehr zu unserer Tätigkeit. Die Änderung erfolgte schnell und mit hervorragender Betreuung.“
Laurent G.

Ändern Sie den Namen Ihres Unternehmens ganz entspannt.