Die Änderung der Firmenbezeichnung oder des Namens eines Unternehmens ist eine wichtige strategische Entscheidung. Sie kann eine Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit, eine Neupositionierung der Marke oder den Wunsch nach Modernisierung widerspiegeln. Diese Änderung unterliegt strengen Regeln und muss durch eine Satzungsänderung formalisiert werden, mit obligatorischer Eintragung im Handelsregister.
Wir begleiten Sie in allen juristischen, redaktionellen und administrativen Schritten dieses Übergangs und sorgen für die Einhaltung des Obligationenrechts und der kantonalen Anforderungen.
✓ Schnelle und kostengünstige Gründung
✓ Kein Mindestkapital erforderlich
✓ Vereinfachte Verwaltungsführung
✓ Direkte Besteuerung des Einkommens des Betreibers
✓ Volle Unabhängigkeit in der Verwaltung
Überprüfung des Namens auf ZEFIX, rechtliche Konformität und Beratung zum Markenschutz.
Erstellung des Protokolls, Aktualisierung der Satzung und Anmeldung beim Handelsregister.
Domicilierung mit administrativer Verwaltung, Buchhaltung und vereinfachter Rechnungsstellung.
Der neue Name muss den schweizerischen Regeln bezüglich Firmennamen (Art. 944 ff. OR) entsprechen
Er muss unterscheidungskräftig, nicht irreführend und verfügbar sein
Die Änderung erfordert eine Überarbeitung der Statuten und eine notarielle Beglaubigung
Die Verbindlichkeit tritt nach Eintragung im Handelsregister in Kraft
Aktualisierung von Verträgen, Marketingmaterialien, Korrespondenz, Website usw.
Obligatorische Benachrichtigung an Geschäftspartner, Banken und Versicherungen
Wenn der Name auch eine Marke ist, wird empfohlen, ihn über das IPI zu schützen
Den Namen Ihres Unternehmens mit Hevea Invest zu ändern, bedeutet, von einer zuverlässigen Begleitung, einer perfekten Beherrschung der schweizerischen gesetzlichen Anforderungen und einer vereinfachten Verwaltung in jeder Phase zu profitieren.
Ja, aber er muss die gesetzlichen Kriterien erfüllen: Der Name muss unterscheidungskräftig, nicht irreführend, den offiziellen Schweizer Sprachen entsprechend und verfügbar sein. Er darf keine bereits geschützten Marken oder Namen verletzen.
Ja, aber es muss die gesetzlichen Kriterien erfüllen: Der Name muss unterscheidungskräftig, nicht irreführend, den offiziellen Schweizer Sprachen entsprechend und verfügbar sein. Er darf keine bereits geschützten Marken oder Namen verletzen.
Ja. Der Name des Unternehmens muss zwingend in der Satzung stehen. Eine Änderung erfordert daher eine formelle Entscheidung des zuständigen Organs und eine notarielle Beglaubigung.
Ja, denn jede Änderung der Satzung muss beglaubigt werden. Wir koordinieren dies mit einem Partnernotar oder einem Notar Ihrer Wahl.
Im Durchschnitt kann die Änderung innerhalb von 7 bis 10 Werktagen nach Unterzeichnung der Dokumente und deren Eintragung im Handelsregister abgeschlossen werden.
Ja. Alle Ihre juristischen Dokumente, Rechnungen, die Website, Verträge und andere Geschäftsmaterialien müssen ab der offiziellen Veröffentlichung den neuen Firmennamen widerspiegeln.