Liquidation des Unternehmens – GmbH oder AG

CHF 590.00

Offizielles Liquidationsverfahren für eine GmbH oder AG in der Schweiz.

Pauschalangebot mit Beratung, Rechtsdokumenten und Eintragung im Handelsregister.

 

 

Schließen Sie Ihr Unternehmen rechtskonform ab

Die freiwillige Liquidation eines Unternehmens (GmbH oder AG) in der Schweiz ist ein strenger rechtlicher Prozess, der durch das Obligationenrecht geregelt wird. HEVEA Invest begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten zur Auflösung, Liquidation, Löschung und administrativen Anpassung in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Notar.

 

 

Inklusive Leistungen

Juristische Beratung vor der Liquidation

Erstellung des Auflösungsbeschlusses (Protokoll der Generalversammlung oder Geschäftsführung)

Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung der Auflösung im Handelsregister

Vorbereitung der Bekanntmachung im SHAB (Gläubigeraufruf)

Koordination mit dem Notar zur Beglaubigung der Urkunde

Begleitung bis zur endgültigen Löschung des Unternehmens

 

 

Pakete und Preise

 

Liquidation einer GmbH

Honorar HEVEA Invest: CHF 590.–

Notarkosten: CHF 680.–

 

Liquidation einer AG

Honorar HEVEA Invest: CHF 590.–

Notarkosten: CHF 780.–

 

 

Rechtliche Bedingungen

Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses zahlungsfähig und aktiv sein

Der Auflösungsbeschluss muss notariell beglaubigt werden

Ein Gläubigeraufruf muss im SHAB veröffentlicht werden (3 Monate Wartezeit vor der Löschung)

Ein oder mehrere Liquidatoren müssen ernannt werden (oft die ehemaligen Organe)

 

 

 

Fragen – Antworten

 

 

Wie lange dauert die Liquidation?

Der Prozess dauert mindestens 3 Monate aufgrund der obligatorischen gesetzlichen Veröffentlichung. In der Regel beträgt die Gesamtdauer 4 bis 6 Monate, je nach Kanton und steuerlicher Situation des Unternehmens.

 

Muss ich einen Liquidator ernennen?

Ja. Der oder die Liquidatoren sind in der Regel die ehemaligen Geschäftsführer oder Verwaltungsräte, können aber auch Dritte sein. Ihre Identität muss im Handelsregister eingetragen werden.

 

Muss ich die Konten prüfen lassen?

Nicht erforderlich für eine GmbH oder AG, die nicht der ordentlichen Revision unterliegt. Bei komplexer Liquidation oder bedeutenden Vermögenswerten kann eine Prüfung erforderlich sein.

 

Welche Dokumente muss ich bereitstellen?

Identitätsnachweis der Geschäftsführer oder Verwaltungsräte

Aktuelle Statuten

Schlussbilanz (falls verfügbar)

Kontaktdaten für den ernannten Liquidator

Marc R.
Lausanne
"Schneller und perfekt betreuter Service. Die Gründung meines Einzelunternehmens verlief stressfrei, mit hervorragender Betreuung. Ich empfehle es ohne zu zögern."
Julien D.
Genève
"Sehr zufrieden mit der Domizilierungsleistung. Die Bescheinigung wurde fristgerecht bereitgestellt und der Kundenservice ist reaktionsschnell und professionell."
Laurent G.
Zürich
"Hervorragende juristische Begleitung beim Verkauf meiner Gesellschaftsanteile. Alles wurde schnell, mit Sorgfalt und Transparenz abgewickelt. Eine echte Zeitersparnis."

Häufig gestellte Fragen

Akkordeoninhalt

Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).

Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.

Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.

Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).