Der Verkauf oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen in einer GmbH ist ein Vorgang, der durch das Schweizer Recht geregelt ist. HEVEA Invest übernimmt den gesamten juristischen und administrativen Prozess, unterstützt von unserem Partnernotar.
Analyse der Statuten und Überprüfung der Abtretungsklauseln
Erstellung des Abtretungsvertrags für Gesellschaftsanteile
Vorbereitung des Beschlussprotokolls (falls erforderlich)
Aktualisierung der Statuten, falls notwendig (insbesondere für die Gesellschafter und gehaltenen Anteile)
Koordination mit dem Notar zur Beglaubigung der Urkunde, falls erforderlich
Einreichung der Änderung beim Handelsregister
Nachverfolgung bis zum Erhalt des aktualisierten Auszugs
Die Abtretung unterliegt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, es sei denn, es ist anders in den Statuten festgelegt
Bei einem Wechsel des Geschäftsführers ist eine zusätzliche Eintragung im HR erforderlich
Tarif HEVEA Invest: CHF 390.–
Einmalige Zahlung vor der Bearbeitung
Notarkosten: CHF 290.–
Kosten des Handelsregisters: zwischen CHF 50.– und CHF 200.– je nach Kanton
Alle externen Kosten sind direkt an den Notar und das HR zu zahlen.
Ja, es sei denn, die Statuten sehen eine freie Übertragbarkeit vor. Die Zustimmung wird in der Regel durch ein Versammlungsprotokoll erteilt.
Ja, in den meisten Fällen, da die Statuten der GmbH die Gesellschafter und deren Verteilung erwähnen. Eine statutarische Änderung durch notarielle Urkunde ist daher erforderlich.
Falls die Statuten jedoch weder die Gesellschafter noch die gehaltenen Anteile spezifizieren, kann eine einfache Abtretung, die durch Antrag beim HR registriert wird, ausreichen.
Im Durchschnitt 10 bis 21 Arbeitstage nach Validierung der Unterlagen und notarieller Terminvereinbarung.
Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).