Die Firmenbezeichnung ist die rechtliche Identität Ihres Unternehmens. Jede Änderung des Namens (vollständig oder teilweise) erfordert eine Satzungsänderung und eine Eintragung im Handelsregister. HEVEA Invest begleitet Sie bei diesem Verfahren mit rechtlicher Betreuung und administrativer Abwicklung.
Überprüfung der Verfügbarkeit des neuen Namens beim Handelsregister
Beratung zur Gültigkeit und Konformität des gewählten Namens
Erstellung des Beschlussprotokolls (Geschäftsführung oder GV)
Aktualisierung der Satzung (Änderung der Firmenbezeichnung)
Vorbereitung des Eintragungsantrags
Koordination mit dem Notar zur Beglaubigung
Einreichung beim Handelsregister und Nachverfolgung
Der neue Name muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Einzigartigkeit, keine Verwechslungsgefahr, an die Rechtsform angepasst)
Die Änderung muss formell beschlossen werden (GV oder Geschäftsführung)
Eine Satzungsänderung ist erforderlich
Eine notarielle Beurkundung ist notwendig
Tarif HEVEA Invest: CHF 490.–
Zahlung vor Bearbeitung des Dossiers
Notarkosten: CHF 490.–
Kosten des Handelsregisters: ca. CHF 200.– bis CHF 500.– (je nach Kanton)
Die externen Kosten werden direkt vom Notar und dem zuständigen HR in Rechnung gestellt.
Ja. Er muss sich von allen anderen in der Schweiz eingetragenen Firmenbezeichnungen unterscheiden, um jegliche Verwechslungsgefahr zu vermeiden.
Ja. Der Name ist in der Satzung enthalten und muss notariell geändert werden, um gültig eingetragen zu werden.
Zwischen 10 und 21 Arbeitstagen nach Unterzeichnung und Validierung des Dossiers.
Ja. Alle geschäftlichen oder administrativen Unterlagen (Verträge, Website, Rechnungen, Briefpapier usw.) müssen nach der Validierung mit der neuen Firmenbezeichnung aktualisiert werden.




Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).