Änderung der Personen in einem Unternehmen

CHF 290.00

Offizielle Änderung der Organe eines Unternehmens in der Schweiz (Geschäftsführer, Verwaltungsräte, Gesellschafter).

Geregeltes Verfahren mit Aktualisierung im Handelsregister.

Externe Kosten nicht inbegriffen.

 

 

Änderung der im Handelsregister eingetragenen Personen

Das Schweizer Handelsregister muss stets die tatsächliche Situation der Organe eines Unternehmens widerspiegeln. HEVEA Invest unterstützt Sie bei jeder Änderung in Bezug auf juristische oder natürliche Personen, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind (Geschäftsführer, Verwaltungsräte, Gesellschafter, Prokuristen usw.).

 

 

Inklusive Leistungen

Beratung zur Art und zum Umfang der Änderung

Erstellung der erforderlichen Dokumente (Protokoll, Eintragungsantrag)

Überprüfung der Konformität der Ausweisdokumente

Koordination mit dem Notar für die beglaubigte Unterschrift (falls erforderlich)

Übermittlung an das zuständige kantonale Handelsregister

Nachverfolgung der Eintragung und Übergabe des geänderten Auszugs

 

 

Häufig behandelte Fälle

Ernennung oder Abberufung eines Geschäftsführers oder Verwaltungsrats

Hinzufügung oder Ausscheiden eines Gesellschafters oder Aktionärs (ohne Anteilsübertragung)

Änderung der eingetragenen Befugnisse (Prokura, Kollektiv- oder Einzelunterschriften)

Funktionswechsel (Präsident, Mitglied, Direktor usw.)

 

 

Preise

Tarif HEVEA Invest: CHF 290.–

Einmalige, sichere Zahlung vor Bearbeitung

Notarkosten: ca. CHF 290.–

Eintragungskosten im Handelsregister: variabel (CHF 50.– bis CHF 150.– je nach Kanton)

Die externen Kosten werden direkt an den Notar und das Handelsregister gezahlt.

 

 

 

Fragen – Antworten

 

 

Ist eine Unterschriftsbeglaubigung immer erforderlich?

Ja, in der Regel erfordern Änderungen der Organe eine beglaubigte (notarielle) Unterschrift, um vor dem Handelsregister gültig zu sein.

 

Muss ich andere Institutionen informieren?

Ja, jede Änderung eines Leitungsorgans muss auch der AHV, der MWST (falls zutreffend), den Banken und Ihren Vertragspartnern mitgeteilt werden.

 

Wie lange dauert die Änderung?

Die Vorbereitung der Unterlagen dauert 24 bis 48 Stunden. Die Eintragung im Handelsregister kann je nach Kanton 5 bis 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

 

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Ausweisdokumente der betroffenen Personen
  • Persönliche Adresse in der Schweiz oder im Ausland
  • Protokoll oder Beschluss zur Ernennung/Abberufung
Marc R.
Lausanne
"Schneller und perfekt betreuter Service. Die Gründung meines Einzelunternehmens verlief stressfrei, mit hervorragender Betreuung. Ich empfehle es ohne zu zögern."
Julien D.
Genève
"Sehr zufrieden mit der Domizilierungsleistung. Die Bescheinigung wurde fristgerecht bereitgestellt und der Kundenservice ist reaktionsschnell und professionell."
Laurent G.
Zürich
"Hervorragende juristische Begleitung beim Verkauf meiner Gesellschaftsanteile. Alles wurde schnell, mit Sorgfalt und Transparenz abgewickelt. Eine echte Zeitersparnis."

Häufig gestellte Fragen

Akkordeoninhalt

Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).

Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.

Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.

Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).