Wenn der Firmensitz Ihres Unternehmens den Kanton wechselt, ist eine formelle Änderung im Handelsregister erforderlich, begleitet von einer öffentlichen Urkunde. HEVEA Invest unterstützt Sie während des gesamten Verfahrens mit der Hilfe seines Partnernotars.
Vorabberatung zu den Auswirkungen des Kantonswechsels
Vorbereitung des Antrags auf Eintragung
Erstellung oder Anpassung des Beschlussprotokolls (GV oder Geschäftsführung)
Koordination mit dem Notar zur Legalisierung der Unterschrift
Übermittlung der Unterlagen an das neue kantonale Register
Bestätigung der geänderten Eintragung
Der Kantonswechsel erfordert eine Änderung der Statuten
Eine Generalversammlung (AG) oder ein Beschluss der Geschäftsführung (GmbH) ist erforderlich
Der neue Sitz muss klar bestimmt und begründet sein (Bescheinigung, Mietvertrag, etc.)
Das alte und das neue Handelsregister sind beteiligt
Tarif HEVEA Invest: CHF 490.–
Sichere Zahlung vor Bearbeitung des Dossiers
Notarkosten: CHF 490.–
Eintragungskosten im Handelsregister: zwischen CHF 300.– und CHF 600.– je nach Kanton
Die externen Kosten werden direkt beim Notar und dem betreffenden Handelsregister beglichen.
Ja, der Kantonswechsel erfordert eine Änderung des Firmensitzes, und somit eine formelle Aktualisierung der Statuten durch eine notarielle Urkunde.
Ja. Sie müssen einen Nachweis der Domizilierung, einen Mietvertrag oder eine vom Eigentümer unterzeichnete Bescheinigung vorlegen.
Ja, Sie müssen die Adresse bei der Mehrwertsteuer, den Sozialversicherungen (AHV), der Ausgleichskasse aktualisieren und alle Geschäftsdokumente anpassen.
Vorbereitung des Dossiers innerhalb von 48 Stunden. Effektive Eintragung im neuen Handelsregister zwischen 1 und 3 Wochen je nach betroffenen Kantonen.




Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).