Die Gehaltsverwaltung in der Schweiz unterliegt strengen Normen, sowohl im Arbeitsrecht als auch in der Sozialversicherung. Sie erfordert ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Verpflichtungen (AHV, BVG, UVG, Quellensteuer usw.) und Genauigkeit bei der monatlichen Gehaltsabrechnung, den Abrechnungen und den Erklärungen.
Hevea Invest übernimmt die gesamte Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während die vollständige Einhaltung der schweizerischen Anforderungen gewährleistet ist.
Umfassende Verwaltung der Gehaltsabrechnung und Sozialabgaben.
Verwaltung von Mitgliedschaften, Sozialerklärungen und Quellensteuer.
Jährlicher Abschluss und Verwaltung sozialer Verpflichtungen.
Verwaltung des Personals und rechtliche Konformität.
KMU und Großunternehmen
Selbstständige mit Personal
Vereine
Niederlassungen ausländischer Unternehmen
Startups mit wachsendem Bedarf
Einhaltung aller gesetzlichen Normen (OR, ArG, AHVG, BVG, UVG)
Gesicherte und vertraulich behandelte Daten
Ständige Aktualisierungen gemäß gesetzlicher Entwicklungen
Lösung angepasst an die verschiedenen Kantone und Amtssprachen
Unser Team begleitet Sie in jedem Schritt, von der Buchhaltung bis zur Finanzstrategie, um Ihnen Gelassenheit, Konformität und nachhaltige Leistung zu gewährleisten.
Ja. Sobald ein Mitarbeiter eingestellt wird, muss das Unternehmen ihn bei den obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, BVG, UVG, ALV, etc.) anmelden. Die Gehaltsschwellen und der Status des Mitarbeiters bestimmen den Umfang der Verpflichtungen.
Ja. Sobald ein Mitarbeiter eingestellt wird, muss das Unternehmen ihn bei den obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, BVG, UVG, ALV, etc.) anmelden. Die Gehaltsschwellen und der Status des Mitarbeiters bestimmen den Umfang der Verpflichtungen.
Eine Gehaltsabrechnung muss das Bruttogehalt, die Abzüge (AHV, ALV, BVG, UVG, Quellensteuer), eventuelle Zulagen und das Nettogehalt angeben. Sie muss jedem Mitarbeiter jeden Monat ausgehändigt werden.
Wir übernehmen die Berechnung, Deklaration und monatliche Zahlung der Quellensteuer gemäß dem Arbeitskanton. Dieses System ist für ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung obligatorisch.
Ja. Jeder Mitarbeiter, der im Laufe des Jahres ein Einkommen erzielt hat, muss eine Lohnbescheinigung erhalten, auch für eine kurze oder vorübergehende Arbeitszeit.
Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, begleiten Sie bei der Kontrolle und gewährleisten eine professionelle Verteidigung Ihrer Interessen, indem wir das Risiko von Nachforderungen begrenzen.