Lohnbuchhaltung

Eine konforme, zuverlässige und sichere Gehaltsverwaltung

 

Die Gehaltsverwaltung in der Schweiz unterliegt strengen Normen, sowohl im Arbeitsrecht als auch in der Sozialversicherung. Sie erfordert ein tiefes Verständnis der gesetzlichen Verpflichtungen (AHV, BVG, UVG, Quellensteuer usw.) und Genauigkeit bei der monatlichen Gehaltsabrechnung, den Abrechnungen und den Erklärungen.

Hevea Invest übernimmt die gesamte Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während die vollständige Einhaltung der schweizerischen Anforderungen gewährleistet ist.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnverwaltung

Erstellung der monatlichen Gehälter

Umfassende Verwaltung der Gehaltsabrechnung und Sozialabgaben.

Sozialerklärungen

Verwaltung von Mitgliedschaften, Sozialerklärungen und Quellensteuer.

Jahresende und Zertifikate

Jährlicher Abschluss und Verwaltung sozialer Verpflichtungen.

Verwaltung im Personalwesen

Verwaltung des Personals und rechtliche Konformität.

Für wen?

KMU und Großunternehmen

Selbstständige mit Personal

Vereine

Niederlassungen ausländischer Unternehmen

Startups mit wachsendem Bedarf

Unsere Garantien

Einhaltung aller gesetzlichen Normen (OR, ArG, AHVG, BVG, UVG)

Gesicherte und vertraulich behandelte Daten

Ständige Aktualisierungen gemäß gesetzlicher Entwicklungen

Lösung angepasst an die verschiedenen Kantone und Amtssprachen

Lassen Sie sich von Experten begleiten

Unser Team begleitet Sie in jedem Schritt, von der Buchhaltung bis zur Finanzstrategie, um Ihnen Gelassenheit, Konformität und nachhaltige Leistung zu gewährleisten.

Fragen - Antworten

Ja. Sobald ein Mitarbeiter eingestellt wird, muss das Unternehmen ihn bei den obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, BVG, UVG, ALV, etc.) anmelden. Die Gehaltsschwellen und der Status des Mitarbeiters bestimmen den Umfang der Verpflichtungen.

Ja. Sobald ein Mitarbeiter eingestellt wird, muss das Unternehmen ihn bei den obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, BVG, UVG, ALV, etc.) anmelden. Die Gehaltsschwellen und der Status des Mitarbeiters bestimmen den Umfang der Verpflichtungen.

Eine Gehaltsabrechnung muss das Bruttogehalt, die Abzüge (AHV, ALV, BVG, UVG, Quellensteuer), eventuelle Zulagen und das Nettogehalt angeben. Sie muss jedem Mitarbeiter jeden Monat ausgehändigt werden.

Wir übernehmen die Berechnung, Deklaration und monatliche Zahlung der Quellensteuer gemäß dem Arbeitskanton. Dieses System ist für ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung obligatorisch.

Ja. Jeder Mitarbeiter, der im Laufe des Jahres ein Einkommen erzielt hat, muss eine Lohnbescheinigung erhalten, auch für eine kurze oder vorübergehende Arbeitszeit.

Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, begleiten Sie bei der Kontrolle und gewährleisten eine professionelle Verteidigung Ihrer Interessen, indem wir das Risiko von Nachforderungen begrenzen.

Kontaktieren Sie noch heute unsere Experten für eine persönliche Beratung.