Einen Geschäftsführer oder Administrator ändern

Passen Sie die Leitung Ihres Unternehmens im Einklang mit dem Schweizer Recht an

 

Die Änderung der Zusammensetzung der Leitungsorgane eines Unternehmens – sei es ein Geschäftsführer in einer GmbH oder ein Verwaltungsrat in einer AG – ist ein geregeltes Verfahren, das zwingend im Handelsregister eingetragen werden muss.

 

Hevea Invest übernimmt den gesamten Prozess, von der rechtlichen Analyse bis zur Veröffentlichung der Änderung, in Übereinstimmung mit dem Obligationenrecht und den kantonalen Anforderungen.

Tarif

290 .-
  •  

In welchen Fällen sollte eine Änderung vorgenommen werden?

Rücktritt oder Ausscheiden eines Geschäftsführers oder Verwaltungsratsmitglieds

Ernennung eines neuen Mitglieds des Leitungsorgans

Abberufung eines bestehenden Organs

Strategische oder interne Umstrukturierung des Unternehmens

Unsere Dienstleistungen

Individuelle Rechtsberatung

Überprüfung der Status und Beratung zu den rechtlichen, steuerlichen und sozialen Auswirkungen.

Erstellung offizieller Dokumente

Erstellung der Änderungsdokumente und Koordination mit dem Notar, falls erforderlich.

Einreichung und administrative Nachverfolgung

Einreichung beim Handelsregister und Verfolgung bis zur offiziellen Veröffentlichung.

Anwendbarer Rechtsrahmen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung ernannt. Jede Ernennung oder Abberufung muss dokumentiert und gemeldet werden.

 

Aktiengesellschaft (AG): Die Verwaltungsräte werden von der Generalversammlung gewählt. Änderungen unterliegen strengen Regeln und müssen im Handelsregister veröffentlicht werden.

 

Vertretung in der Schweiz: Die Gesellschaft muss rechtlich auf dem Schweizer Territorium vertreten sein können, was manchmal die Ernennung eines in der Schweiz ansässigen Vertreters erfordert.

Fragen - Antworten

Ja. Jede Änderung der Leitungsorgane muss innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet werden, um die rechtliche Transparenz des Unternehmens zu gewährleisten.

Ja. Jede Änderung der Leitungsorgane muss innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet werden, um die rechtliche Transparenz des Unternehmens zu gewährleisten.

Nein, nicht unbedingt. Bei einer GmbH wird die Entscheidung in der Regel mit der Mehrheit der Geschäftsanteile getroffen. Bei einer AG liegt diese Kompetenz bei der Hauptversammlung.

Ja. Das Unternehmen muss durch eine oder mehrere Personen vertreten werden, die in der Schweiz wohnhaft sind. Wir bieten Vertretungslösungen durch ein Mandat eines Schweizer Geschäftsführers an.

Nein, es sei denn, der Name des Geschäftsführers oder Administrators ist ausdrücklich in der Satzung aufgeführt. In den meisten Fällen ist nur eine Eintragung im Handelsregister erforderlich.

Sobald die Dokumente unterzeichnet sind, dauert die Bearbeitung durch das Handelsregister in der Regel zwischen 5 und 10 Arbeitstagen, je nach Kanton.

Wenden Sie sich an eine professionelle Begleitung

Mit Hevea Invest profitieren Sie von einer rigorosen Unterstützung, einer perfekten Beherrschung des schweizerischen Rechtsrahmens und einer klaren und schnellen administrativen Umsetzung für Ihr Einzelunternehmen.

 
 

Sie haben uns vertraut

„Der Wechsel des Geschäftsführers wurde schnell und unkompliziert abgewickelt. Alles wurde übernommen, einschließlich der Formalitäten beim Handelsregister.“
David R.
„Sehr guter Service für die Änderung eines Administrators. Das Team hat alle notwendigen Dokumente erstellt und die Beziehung zum Notar reibungslos gehandhabt.“
Céline D.
„Ausgezeichnete Begleitung beim Wechsel eines Administrators. Schnell, effizient und vollkommen gesetzeskonform.“
Marc A.

Einen Geschäftsführer oder Verwalter mit HEVEA Invest ändern