Mit Hevea Invest profitieren Sie von einer rigorosen Unterstützung, einer perfekten Beherrschung des schweizerischen Rechtsrahmens und einer klaren und schnellen administrativen Umsetzung für Ihr Einzelunternehmen.
Die Änderung der Zusammensetzung der Leitungsorgane eines Unternehmens – sei es ein Geschäftsführer in einer GmbH oder ein Verwaltungsrat in einer AG – ist ein geregeltes Verfahren, das zwingend im Handelsregister eingetragen werden muss.
Hevea Invest übernimmt den gesamten Prozess, von der rechtlichen Analyse bis zur Veröffentlichung der Änderung, in Übereinstimmung mit dem Obligationenrecht und den kantonalen Anforderungen.
Rücktritt oder Ausscheiden eines Geschäftsführers oder Verwaltungsratsmitglieds
Ernennung eines neuen Mitglieds des Leitungsorgans
Abberufung eines bestehenden Organs
Strategische oder interne Umstrukturierung des Unternehmens
Überprüfung der Status und Beratung zu den rechtlichen, steuerlichen und sozialen Auswirkungen.
Erstellung der Änderungsdokumente und Koordination mit dem Notar, falls erforderlich.
Einreichung beim Handelsregister und Verfolgung bis zur offiziellen Veröffentlichung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung ernannt. Jede Ernennung oder Abberufung muss dokumentiert und gemeldet werden.
Aktiengesellschaft (AG): Die Verwaltungsräte werden von der Generalversammlung gewählt. Änderungen unterliegen strengen Regeln und müssen im Handelsregister veröffentlicht werden.
Vertretung in der Schweiz: Die Gesellschaft muss rechtlich auf dem Schweizer Territorium vertreten sein können, was manchmal die Ernennung eines in der Schweiz ansässigen Vertreters erfordert.
Ja. Jede Änderung der Leitungsorgane muss innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet werden, um die rechtliche Transparenz des Unternehmens zu gewährleisten.
Ja. Jede Änderung der Leitungsorgane muss innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet werden, um die rechtliche Transparenz des Unternehmens zu gewährleisten.
Nein, nicht unbedingt. Bei einer GmbH wird die Entscheidung in der Regel mit der Mehrheit der Geschäftsanteile getroffen. Bei einer AG liegt diese Kompetenz bei der Hauptversammlung.
Ja. Das Unternehmen muss durch eine oder mehrere Personen vertreten werden, die in der Schweiz wohnhaft sind. Wir bieten Vertretungslösungen durch ein Mandat eines Schweizer Geschäftsführers an.
Nein, es sei denn, der Name des Geschäftsführers oder Administrators ist ausdrücklich in der Satzung aufgeführt. In den meisten Fällen ist nur eine Eintragung im Handelsregister erforderlich.
Sobald die Dokumente unterzeichnet sind, dauert die Bearbeitung durch das Handelsregister in der Regel zwischen 5 und 10 Arbeitstagen, je nach Kanton.
Mit Hevea Invest profitieren Sie von einer rigorosen Unterstützung, einer perfekten Beherrschung des schweizerischen Rechtsrahmens und einer klaren und schnellen administrativen Umsetzung für Ihr Einzelunternehmen.