Domiciliation in der Schweiz & Begleitung bei der Beantragung der Aufenthaltsbewilligung B

CHF 390.00

Verwaltungsunterstützung bei der Einreichung eines Antrags auf Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und bei den Formalitäten im Zusammenhang mit dem Schweizer Führerschein. Dienstleistung ausschließlich für EU-Bürger mit einem Arbeitsplatz oder einem Unternehmen in der Schweiz und einer privaten Unterkunft. Keine private Domiziladresse wird bereitgestellt.

Wir begleiten Sie administrativ bei der Erstellung und Einreichung Ihres Antrags auf Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Unser Eingreifen besteht darin, Sie bei der Vorbereitung des Dossiers, der Einhaltung der Verfahren und der administrativen Nachverfolgung bei den zuständigen Behörden zu unterstützen.

Dieser Service richtet sich ausschließlich an Bürger der Europäischen Union, die entweder eine Anstellung in der Schweiz haben oder ein in der Schweiz registriertes Unternehmen besitzen. Der Kunde muss außerdem über eine private Unterkunft verfügen, wie eine Wohnung oder eine Wohngemeinschaft, die den Anforderungen der kantonalen Behörden entspricht. Eine private Domizilierung wird im Rahmen dieses Dienstes nicht bereitgestellt.

Wir begleiten Sie auch bei den Verfahren zur Erlangung oder zum Umtausch des Schweizer Führerscheins gemäß den geltenden Vorschriften.

Die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung sowie die Ausstellung des Führerscheins obliegen ausschließlich den zuständigen Schweizer Behörden und können in keinem Fall garantiert werden.

Marc R.
Lausanne
"Schneller und perfekt betreuter Service. Die Gründung meines Einzelunternehmens verlief stressfrei, mit hervorragender Betreuung. Ich empfehle es ohne zu zögern."
Julien D.
Genève
"Sehr zufrieden mit der Domizilierungsleistung. Die Bescheinigung wurde fristgerecht bereitgestellt und der Kundenservice ist reaktionsschnell und professionell."
Laurent G.
Zürich
"Hervorragende juristische Begleitung beim Verkauf meiner Gesellschaftsanteile. Alles wurde schnell, mit Sorgfalt und Transparenz abgewickelt. Eine echte Zeitersparnis."

Häufig gestellte Fragen

Akkordeoninhalt

Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).

Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.

Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.

Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).