Die Aktiengesellschaft (AG) ist die prestigeträchtigste Rechtsform in der Schweiz, oft gewählt für strukturierte Projekte mit mehreren Aktionären oder einer starken Kapitalbeschaffung. Sie ermöglicht eine klare Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Aktionäre.
Dank unserer Partnerschaft mit einem zugelassenen Online-Notar vereinfacht HEVEA Invest das Verfahren zur Gründung Ihrer AG mit einer persönlichen Betreuung.
Vorbereitung der Unterlagen: 24–48 Stunden
Eintragung ins Handelsregister: 2 bis 4 Wochen (je nach Kanton)
Das Aktienkapital muss auf ein Konsignationskonto eingezahlt werden
Ein in der Schweiz ansässiger Verwaltungsrat ist obligatorisch
Alle Aktionäre müssen die Statuten unterzeichnen
Der Firmenname muss dem schweizerischen Handelsrecht entsprechen
Die Notargebühren betragen CHF 590.– und sind direkt über die Online-Plattform unseres Notars zu begleichen.
Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister (in der Regel zwischen CHF 600.– und CHF 1’000.–) sind direkt beim zuständigen kantonalen Amt nach Veröffentlichung Ihrer Gesellschaft zu entrichten.
Ja, eine AG kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden, jedoch muss mindestens ein Verwaltungsrat in der Schweiz ansässig sein.
Ja. Die in die Notarplattform integrierte UBS-Option ermöglicht es Ihnen, automatisch ein Konsignationskonto und anschließend ein Geschäftskonto zu erstellen.
Ja, es muss jedoch ein Gründungsbericht erstellt werden, der von einem zugelassenen Revisor überprüft wird.




Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).