Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

CHF 590.00

Umfassende Begleitung bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz.

Vorbereitung, rechtliche Beratung, Eintragung ins Handelsregister. Notar- und Handelsregistergebühren nicht inbegriffen.

 

 

Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz mit HEVEA Invest

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die prestigeträchtigste Rechtsform in der Schweiz, oft gewählt für strukturierte Projekte mit mehreren Aktionären oder einer starken Kapitalbeschaffung. Sie ermöglicht eine klare Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Aktionäre.

Dank unserer Partnerschaft mit einem zugelassenen Online-Notar vereinfacht HEVEA Invest das Verfahren zur Gründung Ihrer AG mit einer persönlichen Betreuung.

 

 

Inklusive Leistungen

  • Individuelle Rechtsberatung
  • Überprüfung des Firmennamens
  • Formulierung des Unternehmenszwecks
  • Vorbereitung der Statuten
  • Erstellung und Unterzeichnung der rechtlichen Dokumente (Gründungsurkunde, Mandat, etc.)
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos (UBS Konsignation)
  • Koordination mit dem Partnernotar
  • Eintragung ins Handelsregister

 

 

Was Sie bereitstellen müssen

  • Gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Adresse des Firmensitzes
  • Beschreibung der Tätigkeit (Unternehmenszweck)
  • Informationen über Aktionäre und Verwaltungsräte
  • Mindestaktienkapital von CHF 100’000.–, davon CHF 50’000.– einbezahlt
  • Nachweis der Kapitalfreigabe (über UBS, falls Option gewählt)
  • Eventuell zusätzliche Dokumente (Aktionärsvereinbarung, etc.)

 

 

Geschätzte Fristen

Vorbereitung der Unterlagen: 24–48 Stunden

Eintragung ins Handelsregister: 2 bis 4 Wochen (je nach Kanton)

 

 

Wichtige Punkte

Das Aktienkapital muss auf ein Konsignationskonto eingezahlt werden

Ein in der Schweiz ansässiger Verwaltungsrat ist obligatorisch

Alle Aktionäre müssen die Statuten unterzeichnen

Der Firmenname muss dem schweizerischen Handelsrecht entsprechen

 

 

 

Fragen – Antworten

 

Welche externen Kosten sind zu erwarten?

Die Notargebühren betragen CHF 590.– und sind direkt über die Online-Plattform unseres Notars zu begleichen.
Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister (in der Regel zwischen CHF 600.– und CHF 1’000.–) sind direkt beim zuständigen kantonalen Amt nach Veröffentlichung Ihrer Gesellschaft zu entrichten.

 

Kann ich eine AG alleine gründen?

Ja, eine AG kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden, jedoch muss mindestens ein Verwaltungsrat in der Schweiz ansässig sein.

 

Muss ich vor der Eintragung ein Bankkonto eröffnen?

Ja. Die in die Notarplattform integrierte UBS-Option ermöglicht es Ihnen, automatisch ein Konsignationskonto und anschließend ein Geschäftskonto zu erstellen.

 

Kann ich eine Sacheinlage verwenden?

Ja, es muss jedoch ein Gründungsbericht erstellt werden, der von einem zugelassenen Revisor überprüft wird.

Marc R.
Lausanne
"Schneller und perfekt betreuter Service. Die Gründung meines Einzelunternehmens verlief stressfrei, mit hervorragender Betreuung. Ich empfehle es ohne zu zögern."
Julien D.
Genève
"Sehr zufrieden mit der Domizilierungsleistung. Die Bescheinigung wurde fristgerecht bereitgestellt und der Kundenservice ist reaktionsschnell und professionell."
Laurent G.
Zürich
"Hervorragende juristische Begleitung beim Verkauf meiner Gesellschaftsanteile. Alles wurde schnell, mit Sorgfalt und Transparenz abgewickelt. Eine echte Zeitersparnis."

Häufig gestellte Fragen

Akkordeoninhalt

Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).

Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.

Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.

Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).