Die freiwillige Liquidation eines Unternehmens (GmbH oder AG) in der Schweiz ist ein strenger rechtlicher Prozess, der durch das Obligationenrecht geregelt wird. HEVEA Invest begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten zur Auflösung, Liquidation, Löschung und administrativen Anpassung in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Notar.
Juristische Beratung vor der Liquidation
Erstellung des Auflösungsbeschlusses (Protokoll der Generalversammlung oder Geschäftsführung)
Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung der Auflösung im Handelsregister
Vorbereitung der Bekanntmachung im SHAB (Gläubigeraufruf)
Koordination mit dem Notar zur Beglaubigung der Urkunde
Begleitung bis zur endgültigen Löschung des Unternehmens
Honorar HEVEA Invest: CHF 590.–
Notarkosten: CHF 680.–
Honorar HEVEA Invest: CHF 590.–
Notarkosten: CHF 780.–
Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses zahlungsfähig und aktiv sein
Der Auflösungsbeschluss muss notariell beglaubigt werden
Ein Gläubigeraufruf muss im SHAB veröffentlicht werden (3 Monate Wartezeit vor der Löschung)
Ein oder mehrere Liquidatoren müssen ernannt werden (oft die ehemaligen Organe)
Der Prozess dauert mindestens 3 Monate aufgrund der obligatorischen gesetzlichen Veröffentlichung. In der Regel beträgt die Gesamtdauer 4 bis 6 Monate, je nach Kanton und steuerlicher Situation des Unternehmens.
Ja. Der oder die Liquidatoren sind in der Regel die ehemaligen Geschäftsführer oder Verwaltungsräte, können aber auch Dritte sein. Ihre Identität muss im Handelsregister eingetragen werden.
Nicht erforderlich für eine GmbH oder AG, die nicht der ordentlichen Revision unterliegt. Bei komplexer Liquidation oder bedeutenden Vermögenswerten kann eine Prüfung erforderlich sein.
Identitätsnachweis der Geschäftsführer oder Verwaltungsräte
Aktuelle Statuten
Schlussbilanz (falls verfügbar)
Kontaktdaten für den ernannten Liquidator




Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).