Dieser Service richtet sich an Inhaber von Einzelunternehmen, die ihre Tätigkeit in der Schweiz einstellen und die offizielle Löschung bei den zuständigen Behörden vornehmen möchten. Er ermöglicht es, die gesetzlichen und administrativen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Einzelunternehmens zu beenden.
Rechtsberatung zur Einstellung der Tätigkeit
Erforderliche Dokumente für die Löschung
Benachrichtigung der betroffenen Behörden (AHV, Steuern, gegebenenfalls MwSt.)
Begleitung bis zur Bestätigung der Löschung
Gebühren des Handelsregisters (variabel je nach Kanton)
Abschluss der Buchhaltung (auf Anfrage verfügbar)
Kosten für eventuell zusätzliche Schritte (z.B. AHV-, MwSt.- oder Steuerregulierung)
Das Unternehmen muss sich in einer ordnungsgemäßen Situation befinden (keine Insolvenz oder laufende Betreibungsverfahren)
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Nachweise für die Erstellung der Unterlagen bereitzustellen




Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).