Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens

CHF 990.00

Komplettservice zur Umwandlung der Rechtsform Ihres Unternehmens (Einzelunternehmen, GmbH, AG).

Beratung, Vorbereitung, notarielle Beurkundung, Prüfung durch Revisor.

Pauschalangebote je nach Umwandlungstyp.

 

 

Wachsen Sie mit Ihrem Unternehmen

Die rechtlichen Bedürfnisse eines Unternehmens entwickeln sich mit seinem Wachstum. Ob Sie selbstständig, Geschäftsführer einer GmbH oder einer AG sind, es kann notwendig sein, die Rechtsform Ihrer Struktur zu ändern, um Ihre Unternehmensführung zu optimieren, Ihr Vermögen zu schützen oder eine Kapitalbeschaffung zu erleichtern.

HEVEA Invest begleitet Sie bei diesen komplexen Schritten mit einer umfassenden rechtlichen Betreuung in Zusammenarbeit mit einem Notar und einem zugelassenen Revisor.

 

 

Vorgeschlagene Umwandlungsformen

 

Einzelunternehmen → GmbH

CHF 1’990.– (Pauschalpreis)
Umwandlung mit Sacheinlage des Nettovermögens des Einzelunternehmens in die GmbH.
Inklusive:

Rechtsberatung

Vorbereitung der Statuten

Anmeldung zur Eintragung

Notargebühren

Gebühren des zugelassenen Revisors

 

Einzelunternehmen → AG

CHF 1’990.– (Pauschalpreis)
Struktur geeignet für Projekte mit hohem Kapital oder Öffnung für Investoren.
Inklusive:

Beratung zur Gesellschaftsform

Erstellung der Dokumente

Zertifizierte Sacheinlage

Notar + zugelassener Revisor

 

GmbH → AG

CHF 4’990.– (Pauschalpreis)
Umwandlung in eine AG mit Bareinlage.
Inklusive:

Strategische Beratung zur Umwandlung

Neue statutarische Bedingungen

Notariatsakt

Revisionsbericht (geprüfte Einlage)

Notar + Revisor inklusive

 

 

Vorteile der Umwandlung

Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen

Zugang zu Investoren / externen Aktionären

An die Unternehmensgröße angepasste Unternehmensführung

Erhöhter rechtlicher und kommerzieller Wert

Reduzierung des unternehmerischen Risikos

 

 

Allgemeine Bedingungen

Eine Kapitalfreisetzung ist je nach gewählter Form erforderlich (CHF 20’000.– für GmbH, CHF 50’000.– min. für AG)

Die Buchhaltung muss für die Bewertung des Nettovermögens aktuell sein

Der Vermögenstransfer wird von einem zugelassenen Revisor überwacht

 

 

 

Fragen – Antworten

 

Muss ich mein aktuelles Unternehmen schließen?

Nein. Bei einer Umwandlung (z.B. Einzelunternehmen → GmbH) handelt es sich um eine rechtliche Kontinuität mit Vermögenstransfer, ohne Liquidation oder Löschung.

 

Ändert sich durch die Änderung der Form meine UID-Nummer oder meine Verträge?

Im Prinzip nicht. Es gibt eine wirtschaftliche Kontinuität, aber eine Aktualisierung bei Partnern, Banken, Versicherungen und Steuerbehörden ist erforderlich.

 

Muss ich ein Stammkapital haben?

Ja. Je nach gewählter Form muss ein Kapital eingebracht werden (Bar- oder Sacheinlagen):

GmbH: CHF 20’000.–

AG: CHF 100’000.– (CHF 50’000.– min. freigegeben)

 

Wie lange dauert die Umwandlung?

Vorbereitung: 1 bis 2 Wochen.
Eintragung ins Handelsregister: 1 bis 2 Wochen je nach Kanton.
Gesamtdauer: durchschnittlich 2 bis 4 Wochen.

Marc R.
Lausanne
"Schneller und perfekt betreuter Service. Die Gründung meines Einzelunternehmens verlief stressfrei, mit hervorragender Betreuung. Ich empfehle es ohne zu zögern."
Julien D.
Genève
"Sehr zufrieden mit der Domizilierungsleistung. Die Bescheinigung wurde fristgerecht bereitgestellt und der Kundenservice ist reaktionsschnell und professionell."
Laurent G.
Zürich
"Hervorragende juristische Begleitung beim Verkauf meiner Gesellschaftsanteile. Alles wurde schnell, mit Sorgfalt und Transparenz abgewickelt. Eine echte Zeitersparnis."

Häufig gestellte Fragen

Akkordeoninhalt

Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).

Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.

Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.

Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).