Die Übertragung von Aktien in einer Aktiengesellschaft (AG) muss sowohl vertraglich als auch gesetzlich strengen Regeln entsprechen. HEVEA Invest begleitet Sie bei jedem Schritt der Transaktion, um die rechtliche Sicherheit, die statutarische Konformität und, falls erforderlich, die Aktualisierung des Handelsregisters zu gewährleisten.
Vorab rechtliche Analyse der Statuten und der Beschränkungsklauseln
Erstellung des Aktienübertragungsvertrags
Vorbereitung des Protokolls zur Genehmigung oder Anerkennung der Übertragung (falls zutreffend)
Überprüfung des Vorkaufsrechts und anderer statutarischer Bedingungen
Koordination mit dem Notar, falls eine Beglaubigung erforderlich ist
Unterstützung bei allen Aktualisierungen im Handelsregister (z.B. Wechsel des Verwaltungsrats)
Der Verkauf von Aktien kann der Genehmigung durch die Generalversammlung oder den Verwaltungsrat gemäß den Statuten unterliegen
Wenn die Übertragung einen Wechsel des Organs (Verwaltungsrat) zur Folge hat, ist eine Änderung im HR erforderlich
Die Übertragung kann steuerliche Konsequenzen haben (mit einem Treuhänder zu klären)
Tarif HEVEA Invest: CHF 390.–
Einmalige Zahlung vor Beginn
Notarkosten: CHF 390.–
HR-Gebühren: nur bei einzutragender Änderung (CHF 50.– bis CHF 150.–)
Die externen Kosten sind separat beim Notar und/oder Handelsregister zu begleichen.
Nein, es sei denn, die Übertragung führt zu einem Wechsel des eingetragenen Verwaltungsrats oder Zeichnungsberechtigten. Der Aktienübertrag selbst wird nicht im HR eingetragen.
Nein, es sei denn, die Statuten sehen etwas anderes vor. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann jedoch aus Beweisgründen oder für die Bankregistrierung erforderlich sein.
Ja, wenn die Statuten der AG dies vorsehen. HEVEA überprüft die Klauseln vor der Erstellung des Übertragungsvertrags.
Aktuelle Statuten der Gesellschaft
Identität der Parteien (Übernehmer und Übergeber)
Aktienregister (falls verfügbar)
Aktionärsvereinbarung (falls zutreffend)




Akkordeoninhalt
Das hängt vom gewählten Service ab, aber im Allgemeinen genügen ein gültiger Ausweis und die Informationen zu Ihrem Unternehmen. Je nach Formalität können spezifische Dokumente angefordert werden (Satzung, Bilanz, Register usw.).
Die meisten unserer Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von 24 bis 72 Arbeitsstunden bearbeitet, ausgenommen externe Verwaltungsfristen (Handelsregister, Notar, etc.). Wir informieren Sie bei jedem Schritt über den Fortschritt.
Ja. Sie erhalten eine individuelle Betreuung mit einem speziellen Berater je nach Dienstleistung. Wir gewährleisten die Nachverfolgung bis zur vollständigen Abwicklung Ihrer Anfrage.
Ja. HEVEA INVEST bietet Dienstleistungen gemäß schweizerischem Recht an, die in allen Kantonen verfügbar sind, mit zugelassenen Partnern (Notare, Business Center, Treuhandgesellschaften).