Verkaufen Sie Ihre Aktien sicher

Übertragen Sie Ihre Wertpapiere rechtssicher

 

Der Verkauf von Aktien in einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein gängiges Verfahren, sei es, um einen neuen Aktionär aufzunehmen, das gesamte oder einen Teil des Kapitals zu übertragen oder einen Ausstieg aus einer Investition zu organisieren. Obwohl flexibler als der Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer GmbH, unterliegt der Aktienverkauf dennoch bestimmten Regeln, insbesondere bei statutarischen Beschränkungen oder Zustimmungserfordernissen.

Hevea Invest begleitet Sie in allen Phasen des Verkaufs, von der Überprüfung der gesetzlichen Bedingungen bis hin zur eventuellen Eintragung im Handelsregister.

Tarif

390 .-
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Unsere Dienstleistungen

Vorabanalyse

Analyse der Statuten und Beratung zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Übertragung.

Erstellung von Dokumenten

Erstellung des Vertrags, der Übertragungserklärung und des Protokolls bei erforderlicher Zustimmung.

Übertragungsformalitäten

Aktualisierung des Aktienregisters, Benachrichtigung der Organe und, falls erforderlich, Eintragung im Handelsregister.

Wichtige Punkte

Namenaktien: Ihre Übertragung kann der Zustimmung des Verwaltungsrats unterliegen (Art. 685a OR).

Inhaberaktien: Seit ihrer schrittweisen Abschaffung seltener, sind sie nur unter sehr geregelten Bedingungen übertragbar.

Aktienregister: Für alle AGs mit Namenaktien obligatorisch; es muss unmittelbar nach jedem Transfer aktualisiert werden.

Besteuerung: Steuerliche Konsequenzen (Kapitalgewinnsteuer oder Stempelsteuer) können je nach Profil des Verkäufers aus der Übertragung resultieren.

Überlassen Sie Ihre Übertragung den Profis.

Der Verkauf von Aktien erfordert Sorgfalt und Einhaltung der Vorschriften. Unsere Mitarbeiter begleiten Sie bei jedem Schritt für eine sichere und rechtskonforme Übertragung gemäß Schweizer Recht.

Fragen - Antworten

Ja, es sei denn, die Satzung sieht eine Beschränkungsklausel für die Übertragung oder ein Vorkaufsrecht vor. Wir analysieren Ihre Satzung, um das anwendbare Verfahren zu überprüfen.

Ja, es sei denn, die Satzung sieht eine Beschränkungsklausel für die Übertragung oder ein Vorkaufsrecht vor. Wir analysieren Ihre Satzung, um das anwendbare Verfahren zu überprüfen.

Nein. Im Gegensatz zum Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH erfordert die Übertragung von Aktien keine notarielle Beurkundung. Ein schriftlicher Vertrag genügt, sofern die satzungsmäßigen Bedingungen eingehalten werden.

Nur wenn es zu einer Änderung der Organe, des Kapitals oder anderer veröffentlichter Elemente führt. Andernfalls wird die Übertragung nur im internen Aktienregister eingetragen.

Der Wert kann frei zwischen den Parteien festgelegt werden, muss jedoch die finanzielle Situation des Unternehmens berücksichtigen. Bei Bedarf können wir Sie auf eine unabhängige Bewertung verweisen.

Wir übernehmen die statutarische Analyse, die Erstellung der Dokumente, die internen Benachrichtigungen, die Aktualisierung des Aktienregisters sowie die steuerlichen und administrativen Aspekte.

Sie haben uns vertraut

„Der Verkauf meiner Aktien verlief reibungslos und sicher. Die Schritte wurden gut erklärt und perfekt ausgeführt.“
Jean-Marc L.
„Alles wurde schnell erledigt, von der Vertragserstellung bis zur Aktualisierung des Registers. Ich fühlte mich von Anfang bis Ende begleitet.“
Isabelle D.
„Ich fürchtete die juristische Komplexität, aber die Schritte waren klar und gut strukturiert. Die Übertragung wurde reibungslos abgewickelt.“
Nicolas B.

Verkaufen Sie Ihre Aktien mit Vertrauen