Die Rechnungsprüfung ist eine gesetzliche Anforderung für viele Unternehmen in der Schweiz. Ob ordentlich, eingeschränkt oder freiwillig, sie zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit der Finanzberichte und die Transparenz der Unternehmensführung zu gewährleisten. Sie ist auch ein Vertrauensbeweis für Investoren, Geschäftspartner und Behörden.
Hevea Invest bietet Audit-Dienstleistungen an, die in völliger Unabhängigkeit und unter Einhaltung des Obligationenrechts (OR) und der Standards der Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt werden.
Eingeschränkte Überprüfung und Bericht für KMU.
Umfassende Prüfung und Prozesskontrolle für Großunternehmen.
Auditvertrag, der an spezifische Bedürfnisse angepasst ist.
Sonderprüfung für Umstrukturierungs- oder Kapitalmaßnahmen.
Totale Unabhängigkeit unseres Revisionsorgans
Strikte Anwendung der Berufsstandards (NAS, IFAC, FAR)
Vertraulichkeit und einwandfreie Ethik
Transparenz der Schlussfolgerungen und klare Berichte
Aktiengesellschaften (AG)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stiftungen, Vereine und Genossenschaften
Unternehmensgruppen oder Holdings
Startups und wachstumsstarke Unternehmen auf der Suche nach Finanzierung
Ein Audit mit Hevea Invest durchzuführen bedeutet, von einer strengen Beherrschung der Schweizer Normen und einer zuverlässigen Analyse zu profitieren, um Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten.
Ja, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt: Bilanzsumme über CHF 20 Millionen, Umsatz über CHF 40 Millionen, durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 250. Andernfalls ist grundsätzlich eine eingeschränkte Revision erforderlich, es sei denn, die Option des Opting-out wird formell beschlossen.
Ja, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt: Bilanzsumme über CHF 20 Millionen, Umsatz über CHF 40 Millionen, durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 250. Andernfalls ist grundsätzlich eine eingeschränkte Revision obligatorisch, es sei denn, die Option des Opting-out wird formell beschlossen.
Die ordentliche Prüfung beinhaltet eine gründliche Analyse, einschließlich interner Kontrollen, während die eingeschränkte Revision auf analytischen Verfahren und Interviews basiert. Sie ist kostengünstiger und weniger aufdringlich, aber nur für KMU zugelassen.
Es handelt sich um eine Befreiung von der Prüfung, die möglich ist, wenn das Unternehmen weniger als 10 Vollzeitarbeitsplätze hat und alle Gesellschafter zustimmen. Diese Entscheidung muss schriftlich festgehalten und im Handelsregister eingetragen werden.
Nur Personen oder Unternehmen, die als zugelassene Revisionsexperten oder zugelassene Revisionsstellen bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eingetragen sind, dürfen diese Tätigkeit ausüben.
Die Buchhaltungsunterlagen müssen zum Abschluss des Geschäftsjahres übermittelt werden, in der Regel zwischen Januar und März. Bei spezifischen Bedürfnissen kann eine vorzeitige Prüfung geplant werden.