Sozialversicherungen

Sichern Sie die Compliance und den sozialen Schutz Ihrer Mitarbeiter

 

Jedes Schweizer Unternehmen, das Personal einstellt, ist verpflichtet, eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende soziale Absicherung zu gewährleisten. Dies ist nicht nur eine administrative Pflicht, sondern ein grundlegender Pfeiler der Arbeitsbeziehung, der sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch die Verantwortung des Arbeitgebers bedingt.

Hevea Invest agiert als vertrauenswürdiger Partner, um eine strukturierte, rigorose und maßgeschneiderte Verwaltung Ihrer Sozialversicherungen sicherzustellen, von der anfänglichen Anmeldung bis zur laufenden Verwaltung mit den zuständigen Kassen.

Unsere Dienstleistungen

Mitgliedschaft in den obligatorischen Sozialversicherungen

 

AHV / IV / EO (1. Säule)

ALV (Arbeitslosenversicherung)

UVG (Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle)

BVG (Berufliche Vorsorge – 2. Säule)

Familienzulagen (CAF)

Verwaltung und Nachverfolgung

 

Anmeldung und Verwaltung der Mitgliedschaften

Monatliche/vierteljährliche Meldungen an die Kassen

Jährliche Abrechnung für jede Versicherung

Verwaltung von Veränderungen (Eintritt, Austritt, Gehalt, Abwesenheit)

Beratung und Unterstützung

 

Auswahl der Institutionen (AHV-Kassen, UVG-Versicherer, BVG-Stiftungen)

Beratung zu Beitragssätzen und Selbstbehalten

Compliance bei der Einstellung neuer Mitarbeiter

Pflichten des Arbeitgebers

Jeden Mitarbeiter ab Beginn der beruflichen Tätigkeit anmelden

Sozialabgaben vom Bruttogehalt einziehen

Arbeitgeberanteile fristgerecht zahlen

Jährliche Gehaltsbescheinigung jedem Mitarbeiter aushändigen

Mit den Kassen zusammenarbeiten im Falle von Kontrollen oder Informationsanfragen

 

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu finanziellen Sanktionen, Verspätungszinsen und einer Haftung des Arbeitgebers führen.

Stellen Sie eine konforme Verwaltung Ihrer Sozialversicherungen mit unserer Unterstützung sicher.

Von der anfänglichen Anmeldung bis zur laufenden Verwaltung begleiten Sie unsere Experten bei allen Schritten, um eine konforme, effektive und fehlerfreie soziale Absicherung zu gewährleisten. Sie sichern Ihre gesetzlichen Verpflichtungen ab und entlasten gleichzeitig die Verwaltungslast Ihres Unternehmens.

Fragen - Antworten

Es ist erforderlich, sich umgehend bei den obligatorischen Sozialversicherungen anzumelden. Dazu gehören die AHV/IV/EO, die Unfallversicherung (UVG) und je nach Gehalt die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).

Es ist erforderlich, sich umgehend bei den obligatorischen Sozialversicherungen anzumelden. Dazu gehören die AHV/IV/EO, die Unfallversicherung (UVG) und je nach Gehalt die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).

Ja. Auch ein Teilzeitmitarbeiter muss versichert sein, gemäß den von jeder Versicherung festgelegten Schwellenwerten. Zum Beispiel wird die BVG obligatorisch, sobald das Jahreseinkommen CHF 22’050.– (Schwelle 2025) erreicht, selbst bei Teilzeitarbeit.

Ja. Ab der Einstellung des ersten Mitarbeiters unterliegt ein Einzelunternehmen denselben sozialen Verpflichtungen wie eine Kapitalgesellschaft. Der Arbeitgeber muss sich auch selbst gegen Arbeitsunfälle versichern, wenn er physisch im Unternehmen arbeitet.

Teilweise. Einige Institutionen bieten gebündelte Lösungen an (BVG + UVG + Krankentaggeld), aber die AHV, die Familienzulagen und die ALV hängen von spezifischen oder kantonalen Organisationen ab. Wir helfen Ihnen, eine effektive und kohärente Absicherung zu strukturieren.

Neben den Beitragsrückständen und Verzugszinsen kann das Unternehmen im Falle eines nicht gedeckten Schadens persönlich haftbar gemacht werden. Eine nachlässige Verwaltung kann auch bei einer Prüfung der Kassen zu Verwaltungssanktionen führen.

Stellen Sie die soziale Konformität Ihres Unternehmens noch heute sicher.

Unsere Experten begleiten Sie bei der Umsetzung und Überwachung Ihrer sozialen Verpflichtungen. Profitieren Sie von einem strukturierten, zuverlässigen Service, der den schweizerischen Anforderungen entspricht.