Jedes Schweizer Unternehmen, das Personal einstellt, ist verpflichtet, eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende soziale Absicherung zu gewährleisten. Dies ist nicht nur eine administrative Pflicht, sondern ein grundlegender Pfeiler der Arbeitsbeziehung, der sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch die Verantwortung des Arbeitgebers bedingt.
Hevea Invest agiert als vertrauenswürdiger Partner, um eine strukturierte, rigorose und maßgeschneiderte Verwaltung Ihrer Sozialversicherungen sicherzustellen, von der anfänglichen Anmeldung bis zur laufenden Verwaltung mit den zuständigen Kassen.
AHV / IV / EO (1. Säule)
ALV (Arbeitslosenversicherung)
UVG (Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle)
BVG (Berufliche Vorsorge – 2. Säule)
Familienzulagen (CAF)
Anmeldung und Verwaltung der Mitgliedschaften
Monatliche/vierteljährliche Meldungen an die Kassen
Jährliche Abrechnung für jede Versicherung
Verwaltung von Veränderungen (Eintritt, Austritt, Gehalt, Abwesenheit)
Auswahl der Institutionen (AHV-Kassen, UVG-Versicherer, BVG-Stiftungen)
Beratung zu Beitragssätzen und Selbstbehalten
Compliance bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
Jeden Mitarbeiter ab Beginn der beruflichen Tätigkeit anmelden
Sozialabgaben vom Bruttogehalt einziehen
Arbeitgeberanteile fristgerecht zahlen
Jährliche Gehaltsbescheinigung jedem Mitarbeiter aushändigen
Mit den Kassen zusammenarbeiten im Falle von Kontrollen oder Informationsanfragen
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu finanziellen Sanktionen, Verspätungszinsen und einer Haftung des Arbeitgebers führen.
Von der anfänglichen Anmeldung bis zur laufenden Verwaltung begleiten Sie unsere Experten bei allen Schritten, um eine konforme, effektive und fehlerfreie soziale Absicherung zu gewährleisten. Sie sichern Ihre gesetzlichen Verpflichtungen ab und entlasten gleichzeitig die Verwaltungslast Ihres Unternehmens.
Es ist erforderlich, sich umgehend bei den obligatorischen Sozialversicherungen anzumelden. Dazu gehören die AHV/IV/EO, die Unfallversicherung (UVG) und je nach Gehalt die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Es ist erforderlich, sich umgehend bei den obligatorischen Sozialversicherungen anzumelden. Dazu gehören die AHV/IV/EO, die Unfallversicherung (UVG) und je nach Gehalt die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Ja. Auch ein Teilzeitmitarbeiter muss versichert sein, gemäß den von jeder Versicherung festgelegten Schwellenwerten. Zum Beispiel wird die BVG obligatorisch, sobald das Jahreseinkommen CHF 22’050.– (Schwelle 2025) erreicht, selbst bei Teilzeitarbeit.
Ja. Ab der Einstellung des ersten Mitarbeiters unterliegt ein Einzelunternehmen denselben sozialen Verpflichtungen wie eine Kapitalgesellschaft. Der Arbeitgeber muss sich auch selbst gegen Arbeitsunfälle versichern, wenn er physisch im Unternehmen arbeitet.
Teilweise. Einige Institutionen bieten gebündelte Lösungen an (BVG + UVG + Krankentaggeld), aber die AHV, die Familienzulagen und die ALV hängen von spezifischen oder kantonalen Organisationen ab. Wir helfen Ihnen, eine effektive und kohärente Absicherung zu strukturieren.
Neben den Beitragsrückständen und Verzugszinsen kann das Unternehmen im Falle eines nicht gedeckten Schadens persönlich haftbar gemacht werden. Eine nachlässige Verwaltung kann auch bei einer Prüfung der Kassen zu Verwaltungssanktionen führen.
Unsere Experten begleiten Sie bei der Umsetzung und Überwachung Ihrer sozialen Verpflichtungen. Profitieren Sie von einem strukturierten, zuverlässigen Service, der den schweizerischen Anforderungen entspricht.