Als Arbeitgeber in der Schweiz sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegen Berufsunfälle (BU) und, je nach Arbeitszeit, gegen Nichtberufsunfälle (NBU) zu versichern. Parallel dazu wird der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung (KTG) dringend empfohlen, wenn nicht sogar als unverzichtbar angesehen, um Arbeitsverhältnisse abzusichern und unvorhergesehene Belastungen für den Arbeitgeber zu vermeiden.
Hevea Invest unterstützt Sie bei der Umsetzung von Versicherungslösungen, die auf die Größe Ihres Unternehmens, Ihre Branche und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen abgestimmt sind.
Ab dem ersten Mitarbeiter obligatorisch, sie deckt ab:
Fakultativ, aber dringend empfohlen, ermöglicht sie:
✓ Sorgfältige Auswahl der zugelassenen UVG-Versicherer und PGM-Spezialisten
✓ Optimierung der Selbstbehalte, Wartezeiten und Prämien
✓ Komplette administrative Verwaltung der Mitgliedschaften und Schadensfälle
✓ Rechtliche Betreuung im Streitfall mit einem Versicherer
Unsere Berater unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung der obligatorischen und ergänzenden Versicherungen im Zusammenhang mit der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen, die Schweizer Gesetzgebung einzuhalten und gleichzeitig Ihre Deckungen und Kosten zu optimieren, um sowohl die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter als auch die Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Ja, ab der Einstellung eines Mitarbeiters, auch in Teilzeit oder befristet. Die Versicherung ist für Arbeitsunfälle obligatorisch und auch für ANP, wenn der Mitarbeiter mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.
Ja, ab der Einstellung eines Mitarbeiters, auch in Teilzeit oder mit befristetem Vertrag. Die Versicherung ist für Arbeitsunfälle obligatorisch und auch für ANP, wenn der Mitarbeiter mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.
Der Arbeitgeber zahlt die gesamten Prämien für Berufsunfälle. Bei Nichtberufsunfällen sind die Prämien gesetzlich vom Arbeitnehmer zu tragen, werden jedoch häufig vom Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung vorgestreckt.
Ja, im Rahmen des UVG wählt der Arbeitgeber den zugelassenen Versicherer. Hevea Invest hilft Ihnen, die Angebote hinsichtlich Leistungen, Schadenmanagement und Kosten zu vergleichen.
Nein, aber in Abwesenheit eines PGM-Vertrags muss der Arbeitgeber die Lohnzahlung für eine bestimmte Dauer gemäß den kantonalen Tarifen einhalten (Art. 324a OR). Ein PGM begrenzt dieses Risiko und klärt die vertraglichen Verpflichtungen.
Ein nicht gemeldeter Schaden oder eine schlechte Koordination mit dem Versicherer kann die Entschädigung verzögern, Spannungen mit dem Mitarbeiter erzeugen und das Unternehmen rechtlichen Schritten oder Streitigkeiten aussetzen. Wir gewährleisten die vollständige und schnelle Abwicklung der Fälle.
Antizipieren Sie unvorhergesehene Gesundheitsprobleme mit einer konformen und effektiven Absicherung. Unsere Experten beraten Sie zu den besten LAA- und PGM-Optionen für Ihre Struktur.