Nos Gerichtsbarkeiten

Wir begleiten Sie bei der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften in ausgewählten Jurisdiktionen, die für ihre steuerliche Attraktivität, rechtliche Stabilität und ihr wirtschaftliches Umfeld bekannt sind.

Unser Kerngeschäft bleibt die Schweiz, aber wir sind auch in mehreren anerkannten Offshore- und internationalen Standorten tätig.

Schweiz
Exzellenz, Stabilität und Optimierung

Die Schweiz bietet eine attraktive Steuerpolitik, insbesondere in einigen Kantonen wie Zug oder Schwyz. Der Körperschaftsteuersatz kann je nach Fall auf 11–13 % sinken, mit Vorzugsregelungen für Holdings, gemischte Gesellschaften und Domizilgesellschaften.

Ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld im Herzen Europas

Hongkong
Territorialbesteuerung

In Hongkong unterliegen nur lokal erzielte Einkünfte der Besteuerung. Gewinne aus dem Ausland sind steuerfrei. Der Standardsteuersatz liegt bei 8,25 % bis 16,5 %, ausschließlich auf lokale Gewinne.

Ideal für internationale Unternehmen ohne lokale Aktivitäten

Dubaï
(Vereinigte Arabische Emirate)
Keine Steuern in den Freizonen

Unternehmen, die in den Free Zones ansässig sind, profitieren von einer vollständigen Befreiung von der Körperschaftssteuer für 15 bis 50 Jahre, die erneuert werden kann. Es gibt keine Einkommenssteuer für Privatpersonen.

In vielen Fällen keine Besteuerung und erleichterte Kontoeröffnung

Britische Jungferninseln (BVI)
Keine Gewinnsteuer

Die BVI bieten ein äußerst einfaches Steuersystem: keine Steuern auf Gewinne, Dividenden, Kapitalgewinne oder Zinsen für Offshore-Gesellschaften. Es ist eine Referenzjurisdiktion für Holdings und Vertraulichkeit.

0 % Besteuerung bei Einhaltung internationaler Standards

Samoa
Glaubwürdige Alternative zu den BVI

Wie die BVI gewährt Samoa eine vollständige Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen, die keine lokale Tätigkeit ausüben. Die Gerichtsbarkeit ist diskret und entspricht internationalen Standards.

Keine Besteuerung und guter Ruf im asiatisch-pazifischen Raum

Seychellen
Befreiung und Einfachheit

Die im Seychellen registrierten IBC (International Business Companies) profitieren von einer vollständigen Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte.

Schnelle Gründung, 0 % Steuern und geringe jährliche Kosten

Marshallinseln
Für maritime Strukturen und Holdings

Die in den Marshallinseln registrierten Gesellschaften sind von jeglicher lokaler Besteuerung befreit, sofern sie vor Ort keine Tätigkeit ausüben.

0 % Besteuerung und Flexibilität in der Aktienverwaltung

Kaimaninseln
Die Wahl der Fonds und Vermögensverwaltung

Die in den Kaimaninseln registrierten Gesellschaften und Fonds sind vollständig steuerbefreit (Gesellschaften, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne…). Es ist eine der am häufigsten genutzten Jurisdiktionen für Hedgefonds.

Keine direkten Steuern – solides regulatorisches Umfeld

Libanon
Moderate Besteuerung für lokale Strukturen

Der Libanon bietet einen Körperschaftsteuersatz von etwa 17 %, mit speziellen Regelungen für bestimmte Aktivitäten (Holding, Offshore). Offshore-Gesellschaften profitieren von einem günstigen Steuersystem, sofern sie außerhalb des Libanon tätig sind.

Regionale Chancen mit optimierter Besteuerung außerhalb des Territoriums

Thailand
Optimierung möglich mit den BOI und Thai LLC

Thailand wendet einen Standardsteuersatz von 20 % an, aber Steueranreize können die Besteuerung erheblich über die Programme des Board of Investment (BOI) reduzieren. Für einfache Strukturen (Thai Limited Company) sind einige Optimierungen über Holdings möglich.

Steuervergünstigungen durch Anreizprogramme und lokale Strukturen