Im Laufe ihres Wachstums kann ein Unternehmen gezwungen sein, seine Rechtsform zu ändern, um besser auf seine Ziele einzugehen: Schutz des Vermögens, Suche nach Investoren, Steueroptimierung oder Vereinfachung der Unternehmensführung. In der Schweiz werden diese Umwandlungen durch das Obligationenrecht geregelt und erfordern eine sorgfältige Planung.
Wir begleiten Sie durch jeden Schritt, von der strategischen Entscheidung bis zur endgültigen Registrierung, damit der Übergang im Einklang mit dem Recht erfolgt, ohne administrative Unterbrechungen oder rechtliche Risiken.
Warum umwandeln?
Schutz des persönlichen Vermögens (beschränkte Haftung)
Wunsch, sich mit anderen Partnern zusammenzuschließen
Bessere Glaubwürdigkeit bei Kunden und Banken
Optimierung der sozialen und erbrechtlichen Verwaltung
Hauptschritte:
Gründung einer GmbH mit Einbringung des Einzelunternehmens (Sacheinlage oder Verkauf)
Löschung des Einzelunternehmens
Eintragung der GmbH ins Handelsregister
Warum eine AG wählen?
Struktur geeignet für Kapitalbeschaffung oder den Einstieg von Investoren
Anonymität der Aktionäre
Hauptschritte:
Gründung der AG mit Einbringung des Einzelunternehmens
Gründungsbericht und Prüfung durch einen zugelassenen Revisor
Freigabe des Aktienkapitals (mind. CHF 50’000.–)
Löschung des Einzelunternehmens
Eintragung der AG im Handelsregister
Häufige Gründe:
Suche nach neuen Investoren oder externer Finanzierung
Bessere Governance (Verwaltungsrat)
Erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt
Günstigerer Status für bestimmte kommerzielle oder institutionelle Aktivitäten
Hauptschritte:
Umwandlungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung
Überarbeitung der Statuten, Annahme des AG-Regimes
Mindesteinzahlung des Aktienkapitals (CHF 50’000.–)
Notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Handelsregister
Die Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens ist nichts, was man improvisieren sollte. Von der Strategie bis zur Registrierung muss jeder Schritt bestimmte Regeln einhalten. Mit unserer Unterstützung gewährleisten Sie einen reibungslosen, konformen und sicheren Übergang.
Nein. Die Umwandlung kann durch Vermögensübertragung oder Sacheinlage erfolgen, was die Kontinuität der Verträge, des Personals und des Geschäftsbetriebs ermöglicht.
Nein. Die Umwandlung kann durch Vermögensübertragung oder Sacheinlage erfolgen, was die Kontinuität der Verträge, des Personals und des Geschäftsbetriebs ermöglicht.
Sie beinhalten Steuerfehler, Verlust von Rechten (Verträge, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen) oder eine persönliche Haftung. Daher ist eine strenge rechtliche Betreuung wichtig.
Ja. Die Änderung der Rechtsform erfordert keine Änderung des Zwecks, aber es ist notwendig, die Satzung, die Governance-Struktur und das Kapital anzupassen.
Ja, jede Umwandlung, die eine Satzungsänderung beinhaltet, muss durch eine notarielle Urkunde beglaubigt werden, was Notar- und Registergebühren nach sich zieht.
Es können Konsequenzen in Bezug auf Mehrwertsteuer, Ertragssteuer oder Stempelgebühren bestehen (insbesondere im Falle von Einlagen). Wir unterstützen Sie dabei, die Steuerbelastungen vorherzusehen und zu begrenzen.